Wirtschafts &
Steuerstrafrecht
Die Kanzlei verfügt über eine langjährige Erfahrung in Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren. Dr. Jens Schmidt war an zahlreichen Umfangsverfahren beteiligt, u.a. dem sog. „Mannesmannverfahren“. Neben der Verteidigung in Wirtschaftsstrafverfahren z.B. Betrug, Untreue, Insolvenzstraftaten -, ist die Kanzlei auch beratend tätig, so z.B. im Bereich des Steuerstrafrechts, wenn eine Selbstanzeige in Erwägung gezogen wird. In diesen Fällen greifen wir regelmäßig auf hochspezialisierte Steuerberater unterstützend zurück, um eine optimale Abstimmung zu gewährleisten.