Besondere Kompetenzen

Wirtschafts &
Steuerstrafrecht

Die Kanzlei verfügt über eine langjährige Erfahrung in Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren. Dr. Jens Schmidt war an zahlreichen Umfangsverfahren beteiligt, u.a. dem sog. „Mannesmannverfahren“. Neben der Verteidigung in Wirtschaftsstrafverfahren z.B. Betrug, Untreue, Insolvenzstraftaten -, ist die Kanzlei auch beratend tätig, so z.B. im Bereich des Steuerstrafrechts, wenn eine Selbstanzeige in Erwägung gezogen wird. In diesen Fällen greifen wir regelmäßig auf hochspezialisierte Steuerberater unterstützend zurück, um eine optimale Abstimmung zu gewährleisten.

Arztstrafsachen

Im Arztstrafrecht ist die Kanzlei sowohl in der Verteidigung individuell betroffener Ärzte als auch der Beratung von Kliniken aktiv. Sehen sich Ärzte des Vorwurfs eines Behandlungsfehlers ausgesetzt, können wir ebenso auf langjährige Erfahrung zurückgreifen, wie im Falle des Vorwurfs eines Abrechnungsbetruges. In der Beratung von Kliniken steht zunehmend die sog. „Compliance-Beratung“ im Vordergrund, wobei die Frage von Korruptionsrisiken ebenso kompetent behandelt werden kann, wie weitere Probleme, zB Arbeitszeitregelungen oder der Grundsatz der persönlichen Leistungserbringung.

Revisionsrecht

Dr. Jens Schmidt ist seit mehr als 20 Jahren im Bereich des Revisionsrechts tätig. Er hat zahlreiche Revisionshauptverhandlungen am Bundesgerichtshof bzw. Oberlandesgerichten wahrgenommen und verfügt – auch aufgrund seiner regelmäßig erscheinenden Rechtsprechungsübersicht (vgl. Veröffentlichungen) – über besondere Erfahrung.

Auslieferungsrecht & Vollstreckungshilfe

Das Auslieferungsrecht ist eine hochkomplexe Materie, die eine detaillierte Kenntnis zahlreicher Gesetze und internationaler Vertragswerke erfordert. Dr. Jens Schmidt ist nicht nur durch etliche Verfahren, sondern vor allem auch seine Veröffentlichung „Verteidigung von Ausländern – transnationale Verteidigung“ ein ausgewiesener Experte in diesem Bereich. Zunehmende Bedeutung gewinnt hier die Vollstreckung von ausländischen Bußgeldentscheidungen in Deutschland, z.B. wegen Geschwindigkeitsverstößen im Ausland.

Verkehrsstrafrecht

Verkehrsstrafverfahren führen selten zu hohen Geld- oder sogar Freiheitsstrafen, die Nebenfolgen der Strafe sind jedoch häufig existenzgefährdend, so z.B. wenn nach Entzug der Fahrerlaubnis der Verlust des Arbeitsplatzes droht. Kommt im Wiedererteilungsverfahren die Anordnung einer MPU hinzu, steigt die Hürde zusätzlich. Insbesondere in diesen Fällen ist eine kompetente Beratung von Beginn des Ermittlungsverfahrens an notwendig, die Schmidt Rechtsanwälte – in enger Abstimmung mit kompetenten Partnern im Bereich der MPU-Beratung – garantiert.

Verkehrsordnungs- widrigkeiten

Im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten geht es in erster Linie darum, Strategien zur Vermeidung eines Fahrverbots sowie der Eintragung von Punkten im Verkehrszentralregister zu entwickeln. Daneben ist in besonderer Weise ein Gesamtüberblick erforderlich, der – in der Regel – fachkundige Hilfe durch einen versierten Strafverteidiger erfordert. Da das begleitete Fahren ab einer Eintragung von zwei Punkten ausgeschlossen ist, kann dies aufgrund der langen Tilgungsfristen für Eltern schon dann relevant sein, wenn das Kind erst 14,5 Jahre alt ist, eine Tatsache die Weitblick erfordert, der Eltern häufig fehlt. Schmidt Rechtsanwälte ist auch hier ein verlässlicher Partner, um eine optimal abgestimmte Verteidigung zu gewährleisten.

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